Fragen + Antworten

Stiftung Rückenwind Süstedt

Hier finden Sie Antworten auf generelle Fragen rund um unsere Förderung.

FAQs für Antragstellende

Anträge werden nur im Rahmen der aktuell gültigen Förderangebote entgegengenommen

Bei folgenden Punkten ist eine Antragstellung aussichtslos:

  • Aufstockung von Reisehilfen oder Stipendien Dritter
  • Kongresse
  • Erwerb, Vervollständigung oder Unterhaltung von Sammlungen, Ausstellungen etc.
  • pauschale Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
  • Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung

Bewilligungen können an alle Personen, die die Kriterien für die aktuell gültigen Förderangebote erfüllen, gegeben werden.

Die Stiftung Rückenwind finanziert keine Vorhaben, die eine abgeschlossene Förderung der Stiftung wieder aufnehmen. Sie springt auch dort nicht ein, wo andere Förderer eine Finanzierung abbrechen.

Grundsätzlich ja. Der Antrag, der bei der Stiftung Rückenwind eingereicht wird, muss allerdings thematisch von dem bereits geförderten Projekt klar abgegrenzt werden.

Ein Antrag kann über das Antragsportal der Stiftung gestellt werden.

Die Stiftung Rückenwind fördert grundsätzlich nur zweckgebunden und achtet darauf, dass die Mittel zusätzlich verwendet werden.
Die Mittel dienen nicht zur Deckung von Etatlücken oder sollen andere Geldgeber veranlassen, ihre Zuwendung entsprechend zu kürzen.

FAQs zum Auswahlverfahren

Die Stiftung Rückenwind entscheidet über einen Antrag. Entspricht der Antrag den Kriterien der Stiftung entscheidet das Kuratorium der Stiftung über den Antrag.

Das Kuratorium der Stiftung entscheidet in der vierteljährlich in Sitzungen über die eingereichten Anträge.

Nein. Es kann aber gerne ein Antrag zu einem neuen Thema eingereicht werden.

FAQs für Geförderte

Die Stiftung Rückenwind ist eine private Förderin und will sicherstellen, dass die von ihr bewilligten Fördermittel wirtschaftlich, zweckgebunden und ordnungsgemäß verwendet werden.

Die bewilligten Mittel werden auf das Konto der geförderten Einrichtung/Person überwiesen

Nach Ablauf der Förderung erwartet die Stiftung eine Kostenaufstellung samt Rechnungskopien über die verwendeten Mittel (Verwendungsnachweis). Bei länger laufenden Projekten ist halbjährlich ein Zwischenbericht mit den bis dahin verwendeten Mitteln einzureichen.

FAQs zu Verwendungsnachweis und Verwendungsprüfung

Durch Vorlage von Rechnungskopien mit einer Aufstellung der Ausgaben.

Die Mittelverwendung muss nachgewiesen werden, damit die Stiftung sichergehen kann, dass die Förderung satzungsgemäß verwendet wurde.

Direkt nach dem Ende einer Förderung erwartet die Stiftung unaufgefordert einen Verwendungsnachweis. Bei länger laufenden Projekten ist halbjährlich ein Zwischenbericht einzureichen.

In Form einer Ausgabenaufstellung inkl. Rechnungskopien zu den jeweiligen Ausgaben.

Der Verwendungsnachweis ist per Mail an „moin@stiftung-rueckenwind-suestedt.org“ einzureichen. Eine zusätzliche Übersendung per Post ist nicht erforderlich.

Ja, es sind Rechnungskopien oder Einzelbelege (z. B. Kassenzettel) zusammen mit einer Kostenaufstellung einzureichen.

Bewilligte Mittel, die nicht verbraucht werden, sind unverzüglich an die Stiftung zurückzuzahlen.

Die Rückzahlung erfolgt unter Angabe des Aktenzeichens auf folgendes Konto der Stiftung Rückenwind:

IBAN: DE64 29151700 1012 0474 01
BIC: BRLADE21SYK
Kreditinstitut: Kreissparkasse Syke

Ansprechpartner ist das Kuratorium der Stiftung.
E-Mail: moin@stiftung-rueckenwind-suestedt.org

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