Hier finden Sie Antworten auf generelle Fragen rund um unsere Förderung.
Anträge werden nur im Rahmen der aktuell gültigen Förderangebote entgegengenommen
Bei folgenden Punkten ist eine Antragstellung aussichtslos:
Bewilligungen können an alle Personen, die die Kriterien für die aktuell gültigen Förderangebote erfüllen, gegeben werden.
Die Stiftung Rückenwind finanziert keine Vorhaben, die eine abgeschlossene Förderung der Stiftung wieder aufnehmen. Sie springt auch dort nicht ein, wo andere Förderer eine Finanzierung abbrechen.
Grundsätzlich ja.
Der Antrag, der bei der Stiftung Rückenwind eingereicht wird, muss allerdings thematisch von dem bereits geförderten Projekt klar abgegrenzt werden.
Ein Antrag kann nur über das Antragsportal der Stiftung gestellt werden.
Die Stiftung Rückenwind fördert grundsätzlich nur zweckgebunden und achtet darauf, dass die Mittel zusätzlich verwendet werden.
Die Mittel dienen nicht zur Deckung von Etatlücken oder sollen andere Geldgeber veranlassen, ihre Zuwendung entsprechend zu kürzen.
Ja, Sie sind verpflichtet, uns entsprechend des Förderantrags die Verwendung der Mittel nachzuweisen. Dies kann anhand des auf der Homepage hinterlegten Verwendungsnachweis geschehen.
Die Stiftung Rückenwind entscheidet auf Grundlage der Satzung der Stiftung über einen Antrag. Entspricht der Antrag diesen Kriterien entscheidet das Kuratorium der Stiftung über den Antrag.
Das Kuratorium der Stiftung entscheidet zeitnah über eingereichte Anträge.
Nein. Es kann aber gerne ein Antrag zu einem neuen Thema eingereicht werden.
Die Stiftung Rückenwind ist eine private Stiftung und muss sicherstellen, dass die von ihr bewilligten Fördermittel wirtschaftlich, zweckgebunden und ordnungsgemäß verwendet werden.
Zu diesem Zweck werden wir nach Bewilligung von Fördermitteln entweder
mit Ihnen vereinbaren.
Zur Gewährleistung der ordnungsgerechten Verwendung der bewilligten Fördermittel schließt die Stiftung Rückenwind Süstedtmit Ihnen einen Fördervertrag bzw. einen Kooperationsvertrag ab. Dies geschieht dazu, um gegenseitig sicherzustellen, dass die Fördermittel ausschließlich für die im Projektantrag genehmigten Maßnahmen eingesetzt werden.
Die bewilligten Mittel werden auf das Konto der geförderten Einrichtung/Person überwiesen
Nach Ablauf der Förderung erwartet die Stiftung eine Kostenaufstellung samt Rechnungskopien über die verwendeten Fördermittel (Verwendungsnachweis).
Bei länger laufenden Projekten ist halbjährlich ein Zwischenbericht mit den bis dahin verwendeten Mitteln einzureichen.
Durch Ausfüllen des Verwendungsnachweis und Vorlage von Rechnungskopien mit einer Aufstellung der Ausgaben.
Die Mittelverwendung muss nachgewiesen werden (Verwendungsnachweis), damit die Stiftung sichergehen kann, dass die Förderung satzungsgemäß verwendet wurde.
Direkt nach dem Ende einer Förderung benötigt die Stiftung unaufgefordert einen Verwendungsnachweis.
Bei länger laufenden Projekten ist halbjährlich ein Zwischenbericht einzureichen.
In Form einer Ausgabenaufstellung inkl. Rechnungskopien zu den jeweiligen Ausgaben im Verwendungsnachweis.
Der Verwendungsnachweis ist per Mail an „moin@stiftung-rueckenwind-suestedt.org“ einzureichen. Eine zusätzliche Übersendung per Post ist nicht erforderlich.
Ja, es sind Rechnungskopien oder Einzelbelege (z. B. Kassenzettel) zusammen mit einer Kostenaufstellung einzureichen.
Bewilligte Mittel, die nicht verbraucht werden, sind unverzüglich an die Stiftung zurückzuzahlen.
Die Rückzahlung erfolgt unter Angabe des Aktenzeichens auf folgendes Konto der Stiftung Rückenwind:
IBAN: DE64 29151700 1012 0474 01
BIC: BRLADE21SYK
Kreditinstitut: Kreissparkasse Syke
Ansprechpartner ist das Kuratorium der Stiftung.
E-Mail: moin@stiftung-rueckenwind-suestedt.org